Scheidung in Polen

Voraussetzung für die Scheidung – Zerrüttung der Ehe (dauerhaft und vollständig)

Es wird über die Schuld an der Zerrüttung entschieden, sofern beide Parteien auf den Schuldspruch nicht verzichten

Ein Trennungsjahr ist in Polen nicht erforderlich

Es besteht kein Anwaltszwang

Gerichtsgebühr – 600 PLN (um. 150 Euro)

Verfahrensdauer – ab 2 Monaten bis auf mehrere Jahre

Über den Ehegattenunterhalt wird nur auf Antrag entschieden, die Höhe kann auch von dem Schuldspruch abhängen.

Kein Vorsorgeausgleich

Bei Minderjährigen Kindern wird über das Sorgerecht entschieden