Hervorgehoben

Kindesunterhalt in Polen

Keine Düsseldorfer Tabelle

Das Gericht ermittelt die gerechtfertigten Bedürfnisse des Kindes und Vermögensmöglichkeiten des Elternteiles

Das Kind hat Anspruch auf den gleichen Lebensstandart wie die Eltern

In Warschau liegt der Unterhaltsbetrag regelmäßig nicht unter 1.000 PLN (ca. 250 Euro) pro Kind.

Das deutsche Kindergeld mindert den Kindesunterhalt in Polen nicht

Wichtig: auf der Beklagtenseite sind eigene Ausgaben und Kosten im Detail darzulegen

Scheidung in Polen

Voraussetzung für die Scheidung – Zerrüttung der Ehe (dauerhaft und vollständig)

Es wird über die Schuld an der Zerrüttung entschieden, sofern beide Parteien auf den Schuldspruch nicht verzichten

Ein Trennungsjahr ist in Polen nicht erforderlich

Es besteht kein Anwaltszwang

Gerichtsgebühr – 600 PLN (um. 150 Euro)

Verfahrensdauer – ab 2 Monaten bis auf mehrere Jahre

Über den Ehegattenunterhalt wird nur auf Antrag entschieden, die Höhe kann auch von dem Schuldspruch abhängen.

Kein Vorsorgeausgleich

Bei Minderjährigen Kindern wird über das Sorgerecht entschieden