Sorgerecht in Pl und in DE, AT und CH Unterschiede

Die verheirateten Eltern haben gemeinsam das volle Sorgerecht in Polen aber auch in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich. Erst auf Antrag kann das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung entzogen oder beschränkt werden.

Bei unverheirateten Eltern gibt es ein wichtiger Unterschied zwischen der Rechtslage in Polen und in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich

Mit amtlicher Annerkennung des Kindes in Polen erwirbt der unverheiratete Kindesvater automatisch das volle Sorgerecht.

In Deutschland erhält der Kindesvater das volle Sorgerecht, erst wenn die Kindesmutter dazu zustimmt (Sorgerechterklärung). Bei fehlender Zustimmung muss der Kindesvater das volle Sorgerecht bei dem Gericht beantragen.

Auch in der Schweiz und in Österreich (Obsorge) braucht der unverheiratete Kindesvater die Zustimmung der Kindesmutter für die Ausübung des vollen Sorgerechts.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist immer zu prüfen, welches Recht anzuwenden ist. In der Regel, ist es das Recht des Staates, in dem das Kind das gewöhnliche Aufenthalt hat.

Der unverheiratete Kindesvater kann sich auf das ihm zustehende volle Sorgerecht berufen, wenn sein Kind seinen gewönlichen Aufenthalt in Polen hat.

Kein Vergleich im schriftlichen Verfahren in Polen

Im Rahmen eines Unterhaltsprozesses mit dem deutschen Bezug, hat mich der deutsche Kollege, der den Kindesvater mit dem Wohnsitz in Deutschland vertrat, auf die in § 278 Abs. 6 ZPO vorgesehene Möglichkeit, einen Vergleich im schriftlichen Verfahren abzuschließen, hingewiesen.

Es wäre natürlich die beste Lösung. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Eltern über Bedingungen der Vereinbarung geeinigt und die Punkte schritlich fixiert.

Leider gibt es im polnischem ZPO keine Norm, die dies nach dem Muster des § 278 Abs. 6 ZPO ermöglichen würde.

Der Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches setzt voraus, dass beide Parteien persönlich erscheinen oder sich anwaltlich vertreten lassen. Die Anwälte müssen dann jedoch persönlich erscheinen, um den Vergleich zu unterzeichnen.

Lösung für die grenzüberschreitende Praxis:

  1. ausländischer(e) (EU) KollegeIn meldet die Ausübung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung bei der zuständigen Anwaltskammer,
  2. der Vergleich wird persönlich unterzeichnet.

Hervorgehoben

Kindesunterhalt in Polen

Keine Düsseldorfer Tabelle

Das Gericht ermittelt die gerechtfertigten Bedürfnisse des Kindes und Vermögensmöglichkeiten des Elternteiles

Das Kind hat Anspruch auf den gleichen Lebensstandart wie die Eltern

In Warschau liegt der Unterhaltsbetrag regelmäßig nicht unter 1.000 PLN (ca. 250 Euro) pro Kind.

Das deutsche Kindergeld mindert den Kindesunterhalt in Polen nicht

Wichtig: auf der Beklagtenseite sind eigene Ausgaben und Kosten im Detail darzulegen

Scheidung in Polen

Voraussetzung für die Scheidung – Zerrüttung der Ehe (dauerhaft und vollständig)

Es wird über die Schuld an der Zerrüttung entschieden, sofern beide Parteien auf den Schuldspruch nicht verzichten

Ein Trennungsjahr ist in Polen nicht erforderlich

Es besteht kein Anwaltszwang

Gerichtsgebühr – 600 PLN (um. 150 Euro)

Verfahrensdauer – ab 2 Monaten bis auf mehrere Jahre

Über den Ehegattenunterhalt wird nur auf Antrag entschieden, die Höhe kann auch von dem Schuldspruch abhängen.

Kein Vorsorgeausgleich

Bei Minderjährigen Kindern wird über das Sorgerecht entschieden