Voraussetzung für die Scheidung – Zerrüttung der Ehe (dauerhaft und vollständig)
Es wird über die Schuld an der Zerrüttung entschieden, sofern beide Parteien auf den Schuldspruch nicht verzichten
Ein Trennungsjahr ist in Polen nicht erforderlich
Es besteht kein Anwaltszwang
Gerichtsgebühr – 600 PLN (um. 150 Euro)
Verfahrensdauer – ab 2 Monaten bis auf mehrere Jahre
Über den Ehegattenunterhalt wird nur auf Antrag entschieden, die Höhe kann auch von dem Schuldspruch abhängen.
Kein Vorsorgeausgleich
Bei Minderjährigen Kindern wird über das Sorgerecht entschieden